Großbritannien weitet Emissionshandel auf Fähren und Passagierschiffe aus
UK ETS erfasst ab Juli 2026 erstmals große Teile des maritimen Verkehrs
Die britische Regierung hat die Ausweitung des nationalen Emissionshandelssystems (UK Emissions Trading Scheme, UK ETS) auf den maritimen Sektor beschlossen. Ab dem 1. Juli 2026 werden Betreiber größerer Fähren, RoPax-Schiffe und Passagierschiffe verpflichtet sein, Treibhausgasemissionen im Rahmen des Emissionshandels zu erfassen und entsprechende Emissionszertifikate abzugeben. Mit dem Schritt verfolgt die Regierung das Ziel, die Dekarbonisierung des Seeverkehrs zu beschleunigen und Investitionen in klimafreundliche Technologien anzureizen.
Künftig fallen Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von mindestens 5.000 GT unter das UK ETS. Erfasst werden dabei CO₂-Emissionen sowie Emissionen von Methan (CH₄) und Lachgas (N₂O). Die Regelung gilt für Fahrten zwischen britischen Häfen, für Rundreisen mit Start und Ziel in Großbritannien sowie für Emissionen während der Liegezeiten in britischen Häfen.
Zusätzliche Kosten für Fährbetreiber
Für Fährgesellschaften bedeutet die Einbeziehung in den Emissionshandel eine neue wirtschaftliche Herausforderung. Da für die verursachten Emissionen Emissionszertifikate erworben werden müssen, steigen die Betriebskosten insbesondere für Betreiber von Schiffen mit konventionellen Antrieben auf Basis fossiler Kraftstoffe.
Betroffen sind unter anderem zahlreiche RoPax-Fähren, die sowohl Passagiere als auch Fahrzeuge transportieren. Die zusätzlichen Kosten könnten Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit einzelner Verbindungen haben und werden bei künftigen Investitionsentscheidungen eine größere Rolle spielen.
Förderung alternativer Antriebskonzepte
Die Ausweitung des UK ETS wird von vielen Marktbeobachtern als wichtiger Impuls für die Modernisierung der Flotten betrachtet. Bereits heute investieren zahlreiche Reedereien in batterieelektrische Fähren, Hybridantriebe, Landstromanschlüsse sowie alternative Kraftstoffe wie Methanol oder Wasserstoff.
Durch die Berücksichtigung von Emissionskosten gewinnen emissionsarme Technologien weiter an Attraktivität. Insbesondere auf kürzeren Fährverbindungen könnten entsprechende Lösungen künftig verstärkt zum Einsatz kommen.
Sonderregelungen für Nordirland und Inselverbindungen
Um negative Auswirkungen auf die Konnektivität bestimmter Regionen zu begrenzen, hat die britische Regierung einige Ausnahmen vorgesehen. Für Verbindungen zwischen Nordirland und Großbritannien wird zunächst nur die Hälfte der anfallenden Emissionen im Emissionshandel berücksichtigt.
Darüber hinaus bleiben bestimmte lebenswichtige Fährverbindungen zu abgelegenen schottischen Inseln vorerst von den Regelungen ausgenommen. Die Regierung begründet dies mit der besonderen Bedeutung dieser Strecken für die regionale Versorgung und Mobilität.
Fazit
Mit der Aufnahme großer Fähren und Passagierschiffe in das UK ETS erweitert Großbritannien den Anwendungsbereich seines Emissionshandelssystems erheblich. Die neuen Vorgaben erhöhen den Druck zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen im maritimen Verkehr und markieren einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einer klimafreundlicheren Schifffahrt.