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Digitoll in Norwegen – wichtige Informationen für Transporteure
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Digitoll in Norwegen – wichtige Informationen für Transporteure

Ab dem 15. September 2026 wird die digitale Melde- und Auskunftspflicht im Rahmen von Digitoll für Warenbeförderungen nach Norwegen verpflichtend.

Digitoll ist das neue digitale Zollverfahren der norwegischen Zollbehörde. Informationen über Transport, Fahrzeug und Waren müssen künftig elektronisch an die norwegische Zollbehörde übermittelt werden – vor bzw. spätestens bei der Grenzüberquerung.

Was bedeutet das für LKW-Transporte?

  • Die erforderlichen Transport- und Wareninformationen müssen digital übermittelt werden.
  • Eine möglichst frühzeitige Übermittlung ermöglicht der norwegischen Zollbehörde eine Vorabprüfung und Risikobewertung.
  • Bei vollständig und korrekt übermittelten Daten kann die Grenzabfertigung weitgehend automatisiert erfolgen.
  • Fehlende oder verspätete Angaben können zu zusätzlichen Wartezeiten und Verzögerungen an der Grenze führen.

Wichtig:
Der 15. September 2026 ist der Start der verpflichtenden digitalen Melde- und Auskunftspflicht. Die bisherige Direktfahrregelung („Direktekjøring“) wird erst zum 1. März 2027 abgeschafft. Ab diesem Zeitpunkt muss die Zollanmeldung spätestens bei der Grenzüberquerung vorliegen.

Weitere Informationen stellt die norwegische Zollbehörde Tolletaten – Digitoll bereit.

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