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Häufig gestellte Fragen zum Thema Brexit

Der Brexit, also der Austritt Großbritanniens aus der EU ist für den 31.10.2019 geplant. Sollte es zu keiner Einigung zwischen dem britischen Unterhaus und der EU kommen, wird Großbritannien per so genanntem "Hard Brexit", also ohne bilateralem Abkommen die EU verlassen.

Nach einem vorausgegangenen Streik des französichen Zoll hat sich die Lage wieder etwas entspannt. Da wegen des bevorstehenden Brexit aktuell viele Waren nach GB verschifft werden, sind viele Abfahrten jedoch ausgebucht und die Wartezeiten am Eurotunnel und am Fährterminal in Calais dem entsprechend lange.

Bei einem harten Brexit läge kein Bilaterales Abkommen mit der EU und Großbritannien vor. Theoretisch brauchen insbesondere geschäftlich Reisende dann ein Visum um einzureisen. Es ist jedoch mehr als unwahrscheinlicht, dass Großbritannien auf ein Visum bestehen würde. Für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen wird aller Wahrscheinlichkeit selbst bei einem harten Brexit weiterhin der Personalausweis, noch besser der Reisepass ausreichend sein.

Ja, egal ob der Brexit mit oder ohne Abkommen vollzogen wird. Waren die von oder nach Großbritannien eingeführt werden, müssen nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU wieder verzollt werden.
Für weitere Informationen können Sie sich direkt an ihr zuständiges Zollamt wenden. Der Zoll hat einige Informationen über den Brexit auf seiner Homepage bereit gestellt

Die Wartezeiten in den Häfen nach Großbritannien werden die erste Zeit nach dem Brexit sehr voll sein. Dies wird ungeachtet der Reederei und der Strecke gleichermaßen passieren. Für Fahrten nach Irland empfielt es sich, direkt vom europäischen Festland zu starten und Großritannien zu umgehen.