Zur Benutzung der Preisanfrage

Schnell und einfach! Einfach die vorgegebenen Felder ausfüllen, Transcamion kümmert sich um den Rest!

Allgemeine Geschäftsbedingen:

1.

  1. TRANSCAMION wird ausschließlich als Vermittler für Fährpassagen für den gewerblichen Güterverkehr sowie als Vermittler für Tunnel- und Brücken- Passagen für den gewerblichen Güterverkehr tätig. Alle Geschäfte werden ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen getätigt.
  2. TRANSCAMION erbringt keine Leistungen auch nicht im Einzelfall, die über die bloße Vermittlung hinausgehen.

2. Allgemeine Vertragspflichten

  1. TRANSCAMION wird stets im Auftrag und für Rechnung des Auftraggebers tätig und verpflichtet sich, die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes auszuüben und die Personen, deren TRANSCAMION sich zur Erfüllung seiner Verpflichtung bedient, sorgfältig auszusuchen.
  2. TRANSCAMION ist befugt und bevollmächtigt, alle zur Durchführung seines Auftrages erforderlich erscheinenden Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere Verträge mit Dritten zu üblichen Bedingungen abzuschließen. TRANSCAMION ist von der Beschränkung des § 181 BGB befreit.
  3. TRANSCAMION hat nur solche Informationen und Daten des Auftraggebers als vertraulich zu behandeln, die von dem Auftraggeber ausdrücklich als solche kenntlich gemacht wurden.
  4. Sämtliche von TRANSCAMION abgegebenen Offerten sowie Tarif- und Fahrplanauskünfte sind immer freibleibend, es sei denn, das Gegenteil ist schriftlich erklärt worden. Im Falle der Buchung einer Passage gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Bedingungen der Reederei bzw. des Tunnel- und Brücken Betreiber.
  5. Die ordnungsgemäße und rechtzeitige Bereitstellung, Sicherung und Deklarierung des Frachtgutes sowie die Einhaltung der jeweils gültigen Bestimmungen und Bedingungen der Reederei bzw. des Tunnel- und Brücken-Betreiber obliegt alleine dem Auftraggeber. Bei falscher Deklarierung oder sonstigen Verstößen hat der Auftraggeber TRANSCAMION von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten.
  6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, TRANSCAMION alle erforderlichen Dokumente rechtzeitig vorzulegen. Sofern eine Buchungsanfrage oder ein Buchungsauftrag sich auf Güter bezieht, die bei der Verladung, Lagerung, beim Empfang, bei der Übergabe und/oder beim Transport einer besonderen Behandlung oder einer Genehmigungs- bzw. Meldepflicht unterliegen (insbesondere Gefahrgüter nach IMDG Code oder nach einer nationalen Gefahrgutverordnung, lebende Tiere, besondere Größe, besonderes Gewicht etc.), hat der Auftraggeber dies TRANSCAMION bei der ersten Anfrage bzw. bei der Auftragserteilung anzuzeigen. Für Verzögerungen und Schäden, die infolge einer unterlassenen oder verspäteten Anzeige oder infolge einer unterlassenen oder verspäteten Vorlage von Dokumenten entstehen, haftet alleine der Auftraggeber und hat TRANSCAMION von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.
  7. Das Risiko unvollständiger, fehlerhafter und/oder verzögerter Übermittlung von Informationen zwischen Auftraggeber und TRANSCAMION, insbesondere durch die Benutzung postalischer oder elektronischer Kommunikationsmittel, trägt der Auftraggeber, sofern dieser nicht nachweist, dass die unvollständige, fehlerhafte und/oder verzögerte Übermittlung alleine von TRANSCAMION zu verantworten ist.
  8. TRANSCAMION ist nicht verpflichtet, für seinen Auftraggeber Dritten gegenüber Garantien zu geben, Sicherheiten zu leisten oder irgendwelche Zahlungen zu leisten, für die TRANSCAMION keine Deckung oder keine anderen, ausreichend erscheinenden Sicherheiten hat. Sofern TRANSCAMION im Einzelfall dennoch solche Garantien, Bürgschaften, sonstige Sicherheiten oder Zahlungen leistet, ist – neben der Erstattung sämtlicher Aufwendungen wie z.B. Zinsen, Bankspesen etc. – eine Provision in Höhe von 2,5 % zu bezahlen.

3. Haftung

  1. TRANSCAMION haftet seinem Auftraggeber gegenüber für Schäden und Verluste nur, sofern diese durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Dasselbe gilt für alle Erfüllungsgehilfen von TRANSCAMION. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, sonstige Folgeschäden oder immaterielle Schäden besteht nicht.
  2. TRANSCAMION haftet nicht für eine fristgerechte und ordnungsgemäße Durchführung des Transportes. Unternehmen, Personen oder Behörden, die bei der Verladung, Lagerung, beim Empfang, der Übergabe und/oder beim Transport mitwirken, insbesondere die Reedereien, sind keine Erfüllungsgehilfen von TRANSCAMION. TRANSCAMION ist auf Verlangen des Auftraggebers aber bereit, etwaige eigene Ansprüche gegen die Reederei an den Auftraggeber abzutreten.
  3. Im Haftungsfall ist die Haftung von TRANSCAMION auf den Betrag von € 12 000,- pro Schadensfall beschränkt. Dies gilt nicht, wenn der Schaden in einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit liegt oder wenn der Schaden von TRANSCAMION vorsätzlich herbeigeführt wurde.
  4. Jegliche Haftungsansprüche gegen TRANSCAMION sind ausgeschlossen, wenn diese nicht innerhalb von 6 Monaten seit dem Entstehen des Schadens rechtshängig gemacht worden sind.
  5. Eventuelle Schadensersatzforderungen dürfen nur gegen Forderungen von TRANSCAMION aufgerechnet werden, wenn die Forderung des Auftraggebers unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellt ist.
  6. TRANSCAMION übernimmt keine Haftung für das richtige Inkasso von Nachnahmen.
  7. TRANSCAMION haftet nicht für irgendwelche Kursverluste.

4. Vergütung/ Zahlungen

  1. TRANSCAMION erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung, die freier Vereinbarung unterliegt, sofern keine tarifliche Regelung besteht. Gebühren Dritter, Auslagen, Steuern, Abgaben und/oder sonstige Kosten, die TRANSCAMION im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit entstehen, sind vom Auftraggeber in voller Höhe zu erstatten. Dies gilt ferner für alle Kosten, die im Zusammenhang oder als Folge von Überweisungen vom, zum oder für den Auftraggeber entstehen.
  2. TRANSCAMION kann angemessene Vorauszahlungen verlangen.
  3. Alle ausstehenden Geldforderungen von TRANSCAMION sind mit Rechnungsstellung fällig und vom Auftraggeber nach vereinbarten Zahlungsziel zeit Rechnungsdatum zu bezahlen. Ausschlaggebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei TRANSCAMION. Im Falle des Verzuges hat TRANSCAMION Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 1 % per Monat.
  4. Forderungen von TRANSCAMION in ausländischer Währung, oder von TRANSCAMION in ausländischer Währung aufgemachte Rechnungen berechtigen TRANSCAMION, nach Wahl entweder Zahlung in dem betreffenden ausländischen gesetzlichen Zahlungsmittel oder zum Tageskurs in Euro – wiederum nach Wahl – entweder auf den Tag der Datierung der Rechnung oder auf den Tag der Bezahlung zu verlangen.
  5. TRANSCAMION ist berechtigt, sich jederzeit ab Fälligkeit seiner Forderungen durch Aufrechnung zu befriedigen
  6. TRANSCAMION steht für alle Forderungen gegen den Auftraggeber, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an sämtlichen Waren, Unterlagen und Geldern des Auftraggebers zu, ganz gleich aus welchem Grunde und zu welchem Zeitpunkt solche Forderungen entstanden sind.

5. Geltendes Recht/ Gerichtsstand

  1. Jede Tätigkeit von TRANSCAMION, auch sofern sie ganz oder teilweise im Ausland erbracht sein sollte, unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
  2. Ausschließlicher Gerichtstand für alle etwaigen Streitigkeiten zwischen TRANSCAMION und dem Auftraggeber ist München.

6. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen und/oder des Vertrages, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses gilt auch für die Aufhebung oder die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des jeweiligen Vertrages, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, unwirksam sein oder werden, so soll an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche treten, die das von den Parteien mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollte in vollem Umfang oder weitestgehend rechtlich wirksam regelt.