Gefahrgut - Für uns kein Problem
Wir informieren Sie darüber, dass für Verschiffungen mit Gefahrgut abweichende
Vorschriften gelten als für Verschiffungen mit harmloser Ladung.
* In einigen Häfen entscheidet der Hafenmeister ob ein Fahrzeug
zur Verschiffung akzeptiert wird, oder ob es zur Verschiffung abgelehnt
wird.
* Grundsätzlich gilt, dass der Kapitän des jeweiligen Schiffes immer die letzte Entscheidung trifft, ob der LKW zur Verschiffung zugelassen wird oder nicht. So können zum Beispiel LKW abgelehnt werden, deren gebuchte Gefahrgutklasse sich nicht mit der Ladung anderer LKW verträgt.
* Es gibt Unterschiede, ob ein Gefahrguttransport auf See oder auf der Straße durchgeführt wird. Die Mindermenge auf der Straße ist nicht vergleichbar mit der an Bord akzeptierten Mindermenge.
* Die Reederei behält sich vor, jederzeit und kurzfristig die eingesetzten Schiffe zu ändern. Daher kann sich auch kurzfristig die Akzeptanz Ihrer Buchung ändern.
* Der Fahrer muss in jedem Falle alle nötigen Unterlagen
gemäß Seerecht/IMO,
sowie alle nötigen Genehmigungen für den Fahrer selbst, bei
sich führen und bei Verschiffung vorzeigen.
Bei unzureichenden Papieren behält sich die Reederei das Recht
vor, die Verschiffung jederzeit abzulehnen.
* Ihr LKW muss ordnungsgemäß für den Seetransport gekennzeichnet sein!
* Ab einigen Häfen in Europa wird für das Fahrzeug noch
eine Bescheinigung verlangt welche bestätigt, das die Bauart des Fahrzeugs
für den Seetransport geeignet ist und über entsprechende, gekennzeichnete
Lashpunkte verfügt. Zur Zeit wird dies hauptsächlich bei Verschiffung
ab italienischen Häfen gefordert.
* Sonderfall Fährstrecke ab Frankreich nach Dover oder v.v.
Auf dieser Strecke können Fahrzeuge generell nur vorgemeldet
werden. Eine feste Reservierungsmöglichkeit besteht nicht. Dies betrifft
auch Fahrzeuge mit Gefahrgut. Gefahrgut, auch wenn es von der Reederei
generell akzeptiert wird, kann nicht auf bestimmte Abfahrten vorgebucht
werden. Die Mehrzahl, der auf dieser Strecke verkehrenden Schiffe, sind
Ro/Pax Fähren die auch Passagiere mitnehmen. Je höher die Anzahl der
Passagiere auf einer Abfahrt, desto eingeschränkter kann Gefahrgut mitgenommen
werden. Da auch noch kurzfristig Passagierbuchungen angenommen werden,
kann sich die Akzeptanz für Gefahrgut verzögern. Daher sind passagierarme
Zeiten vorzuziehen z.B. nachts, da dort die Gefahr, lange warten zu
müssen, geringer ist.
Einige Waren dürfen nur auf Frachtfähre verladen werden. Diese
fahren aber nur 1 - 2 x täglich und Platz kann auch nicht vorher gebucht
werden.
Übrigens gilt auf Hoher See die Mindermengenverordnung der Straßentransporte nicht! Gefahrgut muss aber jeder noch so kleinen Menge als Gefahrgut deklariert werden!