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Gefahrgut Wir informieren Sie
darüber, dass für Verschiffungen mit Gefahrgut
abweichende Vorschriften gelten als für Verschiffungen mit harmloser
Ladung. * Grundsätzlich gilt, dass der Kapitän des jeweiligen Schiffes immer die letzte Entscheidung trifft, ob der LKW zur Verschiffung zugelassen wird oder nicht. So können zum Beispiel LKW abgelehnt werden, deren gebuchte Gefahrgutklasse sich nicht mit der Ladung anderer LKW verträgt. * Es gibt Unterschiede, ob ein Gefahrguttransport auf See oder auf der Straße durchgeführt wird. Die Mindermenge auf der Straße ist nicht vergleichbar mit der an Bord akzeptierten Mindermenge. * Die Reederei behält sich vor, jederzeit und kurzfristig die eingesetzten Schiffe zu ändern. Daher kann sich auch kurzfristig die Akzeptanz Ihrer Buchung ändern. * Der Fahrer muss
in jedem Falle alle nötigen Unterlagen gemäß Seerecht/IMO, * Ihr LKW muss ordnungsgemäß für den Seetransport gekennzeichnet sein! * Ab einigen Häfen in Europa wird für das Fahrzeug noch eine
Bescheinigung verlangt welche bestätigt, das die Bauart des Fahrzeugs
für den Seetransport geeignet ist und über entsprechende, gekennzeichnete
Lashpunkte verfügt. Zur Zeit wird dies hauptsächlich bei Verschiffung
ab italienischen Häfen gefordert. Übrigens gilt auf Hoher See die Mindermengenverordnung der Straßentransporte nicht! Gefahrgut muss aber jeder noch so kleinen Menge als Gefahrgut deklariert werden! Für Anfragen
mit Gefahrgut klicken Sie bitte hier
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