lebende Tiere auf der Fähre |
Wir informieren Sie darüber, dass für Verschiffungen
von lebenden Tieren abweichende Vorschriften gelten als für Verschiffungen
von normaler Ladung.
* Verladung von Pferden oder anderen lebenden Tieren darf nur auf dafür
vorgesehenen Fahrzeugen erfolgen. Der Fahrer des Fahrzeugs ist für die
Tiere verantwortlich und muss diese während der Überfahrt betreuen
und ggfls. für Futter und Wasser sorgen.
* Alle Veterinär- und Zollabfertigungen, sofern erforderlich, müssen
vor Verladung vollständig erledigt sein. Transcamion und/oder die Reederei
können Ihnen keine entgültige Auskunft oder Bestätigung geben,
welche Art von Dokumenten in dem jeweiligen Ein- oder Ausschiffungshafen benötigt
werden.
* Auch bei einer bestätigten Buchung hat der Kapitän die letzte Entscheidung
ob er das Fahrzeug akzeptiert z.B. bei schlechtem Wetter, unruhiger See oder
anderen wichtigen Gründen.
* Nicht auf allen Fährschiffen können LKW beladen mit lebenden Tieren
befördert werden. So kann die Reederei zwischen Angebot und Buchung oder
Verladung den Schiffstyp wechseln ( müssen ).
* Die Reedereien haben in der Regel in ihren Beförderungsbedingungen folgenden
Passus:
Live animals are carried at Shipper´s risk, without any liability of
the carrier for loss or damages howsoever caused, and Shipper to hold the Carrier
harmless of any extra costs and expenses which the Carrier may incur.
Hier können Sie das komplette Beiblatt als PDF Datei herunterladen