lebende Tiere auf der Fähre

Wir informieren Sie darüber, dass für Verschiffungen von lebenden Tieren abweichende Vorschriften gelten als für Verschiffungen von normaler Ladung.

* Verladung von Pferden oder anderen lebenden Tieren darf nur auf dafür vorgesehenen Fahrzeugen erfolgen. Der Fahrer des Fahrzeugs ist für die Tiere verantwortlich und muss diese während der Überfahrt betreuen und ggfls. für Futter und Wasser sorgen.


* Alle Veterinär- und Zollabfertigungen, sofern erforderlich, müssen vor Verladung vollständig erledigt sein. Transcamion und/oder die Reederei können Ihnen keine entgültige Auskunft oder Bestätigung geben, welche Art von Dokumenten in dem jeweiligen Ein- oder Ausschiffungshafen benötigt werden.


* Auch bei einer bestätigten Buchung hat der Kapitän die letzte Entscheidung ob er das Fahrzeug akzeptiert z.B. bei schlechtem Wetter, unruhiger See oder anderen wichtigen Gründen.


* Nicht auf allen Fährschiffen können LKW beladen mit lebenden Tieren befördert werden. So kann die Reederei zwischen Angebot und Buchung oder Verladung den Schiffstyp wechseln ( müssen ).


* Die Reedereien haben in der Regel in ihren Beförderungsbedingungen folgenden
Passus:
Live animals are carried at Shipper´s risk, without any liability of the carrier for loss or damages howsoever caused, and Shipper to hold the Carrier harmless of any extra costs and expenses which the Carrier may incur.

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