Nichts für schwache Nerven und schwache Fähragenturen |
Wir informieren Sie darüber, dass für Verschiffungen
mit Gefahrgut abweichende Vorschriften gelten als für Verschiffungen mit
harmloser Ladung.
* In einigen Häfen entscheidet der Hafenmeister ob ein Fahrzeug zur
Verschiffung akzeptiert wird, oder ob es zur Verschiffung abgelehnt wird.
* Grundsätzlich gilt, dass der Kapitän des jeweiligen Schiffes immer
die letzte Entscheidung trifft, ob der LKW zur Verschiffung zugelassen wird
oder nicht. So können zum Beispiel LKW abgelehnt werden, deren gebuchte
Gefahrgutklasse sich nicht mit der Ladung anderer LKW verträgt.
* Es gibt Unterschiede, ob ein Gefahrguttransport auf See oder auf der Straße
durchgeführt wird. Die Mindermenge auf der Straße ist nicht vergleichbar
mit der an Bord akzeptierten Mindermenge.
* Die Reederei behält sich vor, jederzeit und kurzfristig die eingesetzten
Schiffe zu ändern. Daher kann sich auch kurzfristig die Akzeptanz Ihrer
Buchung ändern.
* Der Fahrer muss in jedem Falle alle nötigen Unterlagen gemäß Seerecht/IMO,
sowie alle nötigen Genehmigungen für den Fahrer selbst, bei sich
führen und bei Verschiffung vorzeigen.
Bei unzureichenden Papieren behält sich die Reederei das Recht vor, die
Verschiffung jederzeit abzulehnen.
* Ihr LKW muss ordnungsgemäß für den Seetransport gekennzeichnet
sein!
* Ab einigen Häfen in Europa wird für das Fahrzeug noch eine Bescheinigung
verlangt welche bestätigt, das die Bauart des Fahrzeugs für den Seetransport
geeignet ist und über entsprechende, gekennzeichnete Lashpunkte verfügt.
Zur Zeit wird dies hauptsächlich bei Verschiffung ab italienischen Häfen
gefordert.
* Sonderfall Fährstrecke ab Frankreich nach Dover oder v.v.
Auf dieser Strecke können Fahrzeuge generell nur vorgemeldet werden. Eine
feste Reservierungsmöglichkeit besteht nicht. Dies betrifft auch Fahrzeuge
mit Gefahrgut. Gefahrgut, auch wenn es von der Reederei generell akzeptiert
wird, kann nicht auf bestimmte Abfahrten vorgebucht werden. Die Mehrzahl, der
auf dieser Strecke verkehrenden Schiffe, sind Ro/Pax Fähren die auch Passagiere
mitnehmen. Je höher die Anzahl der Passagiere auf einer Abfahrt, desto
eingeschränkter kann Gefahrgut mitgenommen werden. Da auch noch kurzfristig
Passagierbuchungen angenommen werden, kann sich die Akzeptanz für Gefahrgut
verzögern. Daher sind passagierarme Zeiten vorzuziehen z.B. nachts, da
dort die Gefahr, lange warten zu müssen, geringer ist.
Einige Waren dürfen nur auf Frachtfähre verladen werden. Diese fahren
aber nur 1 - 2 x täglich und Platz kann auch nicht vorher gebucht werden.
Hier können Sie das komplette Beiblatt als PDF Datei herunterladen