Gefahrgut
Nichts für schwache Nerven und schwache Fähragenturen

Wir informieren Sie darüber, dass für Verschiffungen mit Gefahrgut abweichende Vorschriften gelten als für Verschiffungen mit harmloser Ladung.

* In einigen Häfen entscheidet der Hafenmeister ob ein Fahrzeug zur Verschiffung akzeptiert wird, oder ob es zur Verschiffung abgelehnt wird.


* Grundsätzlich gilt, dass der Kapitän des jeweiligen Schiffes immer die letzte Entscheidung trifft, ob der LKW zur Verschiffung zugelassen wird oder nicht. So können zum Beispiel LKW abgelehnt werden, deren gebuchte Gefahrgutklasse sich nicht mit der Ladung anderer LKW verträgt.


* Es gibt Unterschiede, ob ein Gefahrguttransport auf See oder auf der Straße durchgeführt wird. Die Mindermenge auf der Straße ist nicht vergleichbar mit der an Bord akzeptierten Mindermenge.


* Die Reederei behält sich vor, jederzeit und kurzfristig die eingesetzten Schiffe zu ändern. Daher kann sich auch kurzfristig die Akzeptanz Ihrer Buchung ändern.


* Der Fahrer muss in jedem Falle alle nötigen Unterlagen gemäß Seerecht/IMO,
sowie alle nötigen Genehmigungen für den Fahrer selbst, bei sich führen und bei Verschiffung vorzeigen.
Bei unzureichenden Papieren behält sich die Reederei das Recht vor, die Verschiffung jederzeit abzulehnen.


* Ihr LKW muss ordnungsgemäß für den Seetransport gekennzeichnet sein!


* Ab einigen Häfen in Europa wird für das Fahrzeug noch eine Bescheinigung verlangt welche bestätigt, das die Bauart des Fahrzeugs für den Seetransport geeignet ist und über entsprechende, gekennzeichnete Lashpunkte verfügt. Zur Zeit wird dies hauptsächlich bei Verschiffung ab italienischen Häfen gefordert.

* Sonderfall Fährstrecke ab Frankreich nach Dover oder v.v.
Auf dieser Strecke können Fahrzeuge generell nur vorgemeldet werden. Eine feste Reservierungsmöglichkeit besteht nicht. Dies betrifft auch Fahrzeuge mit Gefahrgut. Gefahrgut, auch wenn es von der Reederei generell akzeptiert wird, kann nicht auf bestimmte Abfahrten vorgebucht werden. Die Mehrzahl, der auf dieser Strecke verkehrenden Schiffe, sind Ro/Pax Fähren die auch Passagiere mitnehmen. Je höher die Anzahl der Passagiere auf einer Abfahrt, desto eingeschränkter kann Gefahrgut mitgenommen werden. Da auch noch kurzfristig Passagierbuchungen angenommen werden, kann sich die Akzeptanz für Gefahrgut verzögern. Daher sind passagierarme Zeiten vorzuziehen z.B. nachts, da dort die Gefahr, lange warten zu müssen, geringer ist.
Einige Waren dürfen nur auf Frachtfähre verladen werden. Diese fahren aber nur 1 - 2 x täglich und Platz kann auch nicht vorher gebucht werden.

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